Entgelttabellen TVSöD
Studierende in dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst

Hier findest du die Entgelttabellen zum TVSöD (Besonderer Teil BBiG & Besonderer Teil Pflege) für Studierende in dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst.

Tarifrunden im Überblick

check_circleAktuell gültig
01.05.2026 - 31.03.2027 (+75 €)
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Entgelttabelle für Studium (TVSöD) für den Zeitraum 01.05.2026 - 31.03.2027 (+75 €).
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Archivierte Entgelttabellen vergangener Jahre
01.04.2025 - 30.04.2026 (+75 €)
Details
Archivierte Entgelttabelle für Studium (TVSöD) im Zeitraum 01.04.2025 - 30.04.2026 (+75 €).
01.03.2024 - 31.03.2025
Details
Archivierte Entgelttabelle für Studium (TVSöD) im Zeitraum 01.03.2024 - 31.03.2025.
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Informationen

  • Zeiträume: Hier können die aktuellen Entgelttabellen für das Jahr 2026 sowie für das Jahr 2027 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Entgelttabellen bis 2024 vor.
  • Information: Während des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach TVAöD inkl. einer monatlichen Zulage in Höhe von 150 € (gem. § 8 Abs. 1 TVSöD). Nach Abschluss des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach § 8 Abs. 2 TVSöD (s. Tabelle). Es wird zum Abschluss des Ausbildungsteils zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro gewährt.
  • Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche.
  • Berufsgruppen: Gilt für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (Bund & VKA):
    • Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG (z. B. Verwaltung, IT, Technik, Handwerk) (nach § 1 Abs. 1 a TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachfrau/-mann), Gesundheits- & Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege, Altenpflege, OTA, ATA, Notfallsanitäter/innen sowie praxisintegrierte Erzieher/innen & Heilerziehungspfleger/innen (nach § 1 Abs. 1 b TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Betrieblich-schulische Gesundheitsberufe: Orthoptistinnen/Orthoptisten, Logopädinnen/Logopäden, Medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten (MTLA/MTL, MTRA/MTR, MTAF), Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, Diätassistentinnen/Diätassistenten (nach § 1 Abs. 1 c TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Nur VKA: Versorgungsbetriebe (TV-V / TV-WW/NW) und Nahverkehr (TV-N) (nach § 1 Abs. 1 d/e TVAöD - Allgemeiner Teil)
    Hinweis: Im Bereich des Bundes werden Berufe nach § 1 Abs. 1 a, b und c TVAöD - Allgemeiner Teil erfasst, im Bereich der VKA zusätzlich nach Buchstabe d und e (siehe auch § 1 Abs. 1 TVSöD).
  • Stufensteigerungen: Gehaltssteigerungen werden über die Studienjahre gewährt.
  • Sonderzahlung: Voraussetzung ist ein bestehendes Ausbildungs-/Studienverhältnis am 1. Dezember (§ 16):
    Höhe: 90 % des im November zustehenden Studienentgelts (§ 8 Abs. 1 u. 2).
    Hinweis: Der Anspruch vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
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Aktuelle Meldungen (TVSöD)

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KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.

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