Brutto-Netto-Rechner Studium (TVSöD)Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte • inkl. Zulagen • Mai 2026 - März 2027

shield Exakte Entgeltberechnung nach Studium (TVSöD) und den offiziellen BMF-Programmablaufplänen (bspw. PAP 2026).
check_circleAktuell gültig (+75 €)

Hinweis: Während des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach TVAöD inkl. einer monatlichen Zulage in Höhe von 150 € (gem. § 8 Abs. 1 TVSöD). Mit Abschluss des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach § 8 Abs. 2 TVSöD.

workBeschäftigung

keyboard_arrow_down
info Gehaltsrechner für Tarifbeschäftigte (Studium (TVSöD))

Brutto-Netto-Rechner für den Studium (TVSöD) (Studierende in dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst).

  • Die Berechnungen können auf Basis der aktuellen Entgelttabellen für die Jahre 2026 bis 2027 oder alternativ auf Basis von vergangenen Entgelttabellen durchgeführt werden.
  • Information: Während des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach TVAöD inkl. einer monatlichen Zulage in Höhe von 150 € (gem. § 8 Abs. 1 TVSöD). Nach Abschluss des Ausbildungsteils erhalten Studierende ein Studienentgelt nach § 8 Abs. 2 TVSöD (s. Tabelle). Es wird zum Abschluss des Ausbildungsteils zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro gewährt.
  • Berufsgruppen: Gilt für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (Bund & VKA):
    • Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach BBiG (z. B. Verwaltung, IT, Technik, Handwerk) (nach § 1 Abs. 1 a TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachfrau/-mann), Gesundheits- & Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege, Altenpflege, OTA, ATA, Notfallsanitäter/innen sowie praxisintegrierte Erzieher/innen & Heilerziehungspfleger/innen (nach § 1 Abs. 1 b TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Betrieblich-schulische Gesundheitsberufe: Orthoptistinnen/Orthoptisten, Logopädinnen/Logopäden, Medizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten (MTLA/MTL, MTRA/MTR, MTAF), Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, Diätassistentinnen/Diätassistenten (nach § 1 Abs. 1 c TVAöD - Allgemeiner Teil)
    • Nur VKA: Versorgungsbetriebe (TV-V / TV-WW/NW) und Nahverkehr (TV-N) (nach § 1 Abs. 1 d/e TVAöD - Allgemeiner Teil)
    Hinweis: Im Bereich des Bundes werden Berufe nach § 1 Abs. 1 a, b und c TVAöD - Allgemeiner Teil erfasst, im Bereich der VKA zusätzlich nach Buchstabe d und e (siehe auch § 1 Abs. 1 TVSöD).
  • Stufensteigerungen: Gehaltssteigerungen werden über die Studienjahre gewährt.
  • Sonderzahlung: Voraussetzung ist ein bestehendes Ausbildungs-/Studienverhältnis am 1. Dezember (§ 16):
    Höhe: 90 % des im November zustehenden Studienentgelts (§ 8 Abs. 1 u. 2).
    Hinweis: Der Anspruch vermindert sich um 1/12 für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
  • Berechnungsgrundlagen: Exakte Einstufung nach den Tarif-Entgelttabellen sowie Steuerberechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums.
  • Sozialabgaben & Zusatzversorgung: Vollständige Ermittlung der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit Kinderstaffelung nach PUEG, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie korrekte steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung der Zusatzversorgung (VBL / ZVK).
Vergangene Entgelttabellen liegen bis rückwirkend 2024 vor.