Nachzahlungsrechner für BeamteRückwirkende Besoldungsanpassungen & Gesetzesentwürfe berechnen
Wann und in welcher Höhe erhalten Beamtinnen und Beamte Nachzahlungen? Häufig dauert die gesetzliche Umsetzung von Tarifergebnissen (TV-L / TV-H / TVöD) oder Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mehrere Monate. Die Erhöhungen werden anschließend rückwirkend ausgezahlt.
Mit diesem Rechner ermittelst du monatsgenau deine voraussichtliche Brutto- und Netto-Nachzahlung auf Basis der aktuellen Gesetzesentwürfe und Abschlagsregelungen. Da Besoldungen stets im Voraus zum Monatsanfang gezahlt werden, ist der laufende Kalendermonat bereits in der Auszahlung berücksichtigt.
Nachzahlungsrechner nach Dienstherr
Alle 17 Dienstherren
Wähle deinen Dienstherrn für monatsgenaue Nachzahlungsberechnungen auf Basis aktueller Gesetzesentwürfe:
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Berechne die aufgelaufene oder künftige Besoldungsnachzahlung für Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder bei verzögerter gesetzlicher Übertragung von Tarifergebnissen.
- Alimentationsprinzip & Vorauszahlung: Dienstbezüge werden gemäß Besoldungsgesetz im Voraus für den folgenden Monat gezahlt. Daher ist der laufende Kalendermonat in den Nachzahlungsansprüchen bereits enthalten.
- Monatsgenaue Differenz: Der Rechner vergleicht die tatsächlich ausgezahlte Besoldung (Ist) mit den Ansprüchen laut Gesetzesentwurf bzw. neuem Beschluss (Soll).
- Warum wird der laufende Kalendermonat mitgezählt? Gemäß § 3 Abs. 5 BBesG sowie den Landesbesoldungsgesetzen werden Dienstbezüge im Voraus am ersten Werktag des Monats gezahlt. Zum Stichtag eines Monats ist die Zahlung für diesen Monat bereits angewiesen.
- Wie wird die Nachzahlung versteuert? Bei Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr erfolgt in der Bezügeabrechnung meist eine monatsgenaue Aufrollung (§ 41c EStG). Nachzahlungen für zurückliegende Kalenderjahre unterliegen dem Zuflussprinzip (§ 11 EStG) und werden im Auszahlungsmonat als sonstiger Bezug versteuert (ggf. unter Prüfung der Tarifermäßigung / Fünftelregelung nach § 34 EStG über die Steuererklärung).
- Was geschieht bei vorläufigen Abschlagszahlungen? Hat der Dienstherr bereits vorläufige Abschlagszahlungen angewiesen (wie z. B. beim Bund mit 2,80 % seit 01.05.2026), berechnet dieser Rechner die Differenz zwischen dem vorläufig ausgezahlten Abschlag und den vollen Ansprüchen laut Gesetzesentwurf.
- Berechnungsgrundlagen: Exakte monatliche Differenzberechnung nach den jeweiligen Besoldungstabellen sowie dem offiziellen BMF-Programmablaufplan (PAP) zur Lohnsteuerberechnung unter Berücksichtigung von PKV/GKV und Freibeträgen.