Krankenversicherung im öffentlichen Dienst
Die Wahl der passenden Krankenversicherung ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Ob Beihilfe, Heilfürsorge oder gesetzliche Absicherung: Dieser interaktive Assistent hilft dir in wenigen Schritten, deine Optionen zu analysieren und das für dich -oder für deine Kinder- optimale Krankenversicherungssystem zu ermitteln.
In welchem Beschäftigungsverhältnis stehst du?
Wie ist dein Beamtenstatus?
Wie hoch wird dein voraussichtliches Brutto-Jahresgehalt nach der Anwärterzeit sein?
(Für die Schätzung des späteren GKV-Beitrags benötigt)
Hast du Anspruch auf (freie) Heilfürsorge?
(je nach Dienstherr bspw. in Risikoberufen wie Polizei, Feuerwehr oder als Soldat)
Bietet dein Dienstherr pauschale Beihilfe an?
Die pauschale Beihilfe gibt es in: BW, BE, BB, HB, HH, MV, NI, SN, SH, TH.
Liegen bei dir relevante gesundheitliche Vorerkrankungen vor?
Möchtest du Kinder oder einen nicht-erwerbstätigen Partner mitversichern?
Wie hoch ist dein voraussichtliches Brutto-Jahresgehalt (inkl. Sonderzahlungen)?
(Für die Schätzung des GKV-Beitrags benötigt)
Möchtest du Kinder oder einen nicht-erwerbstätigen Partner mitversichern?
Möchtest du Zusatzleistungen auf Privatpatienten-Niveau absichern?
(Zahnzusatz, Chefarztbehandlung, Einzelzimmer etc.)
In welchem Beschäftigungsverhältnis stehst du?
Wie bist du selber versichert?
Wie ist das andere Elternteil versichert?
Bist du mit dem anderen Elternteil verheiratet / in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Liegt das regelmäßig monatliche Bruttoeinkommen des PKV-versicherten Elternteils über der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 77.400 €)?
Liegt das Einkommen des PKV-versicherten Elternteils regelmäßig über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils?
Geschätzter monatlicher Beitrag
| Versicherung | Beitrag |
|---|
Als Empfänger von freier Heilfürsorge übernimmt dein Dienstherr 100
% deiner notwendigen Krankheitskosten. Du benötigst aktuell keine reguläre
gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Wichtige Schritte für dich:
1. Du musst zwingend eine private Pflegepflichtversicherung
abschließen.
2. Schließe unbedingt eine Anwartschaftsversicherung ab. Diese
sichert deinen
aktuellen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter für die Pensionierung, wenn die
Heilfürsorge endet und du in die Restkostenbeihilfe + PKV wechselst.
Achtung:
Familienangehörige erhalten keine freie Heilfürsorge.
Sie können entweder in einer privaten Krankenversicherung in Verbindung mit Beihilfe
(Kinder erhalten bspw. 80%) oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung
versichert werden.
Hinweis zur Eigenbeteiligung: In Hamburg
(1,4 %), Niedersachsen (1,3 %) und
Schleswig-Holstein (1,0 %) wird bei einer Entscheidung für die
freie Heilfürsorge ein prozentualer Anteil direkt von deinem Grundgehalt (inklusive
eventueller Amtszulagen) einbehalten.
Für dich als Beamter ist die private Krankenversicherung (PKV) in Kombination mit der Beihilfe der sinnvollste Weg. Da dein Dienstherr 50 % (bzw. 70 % ab dem 2. Kind oder im Ruhestand) deiner Krankheitskosten übernimmt, musst du in der PKV nur die verbleibenden Restkosten versichern.
Die PKV in Kombination mit der Beihilfe ist in der Regel erheblich günstiger (und leistungsstärker) als eine gesetzliche Krankenversicherung, bei der du ohne pauschale Beihilfe den vollen Beitrag allein tragen müsstest.
Als Beamtenanwärter oder Referendar stehen dir günstige PKV-Anwärtertarife zur Verfügung. Die Beiträge sind sehr niedrig, da in dieser Phase noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Mit der späteren Verbeamtung auf Probe wandeln sich diese Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung in vollwertige Beihilfetarife um.
Da sich dein Dienstort in einem Bundesland mit pauschaler Beihilfe befindet, kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine gute Option sein. Über die pauschale Beihilfe übernimmt dein Dienstherr 50 % deines GKV-Beitrags.
⚠️ Achtung: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich für dein gesamtes Beamtenverhältnis. Bei einem späteren Wechsel in ein Bundesland ohne pauschale Beihilfe müsstest du den GKV-Beitrag wieder zu 100 % selbst zahlen.
Trotz pauschaler Beihilfe entscheidet sich der Großteil aller Beamten (insbesondere gesunde Singles) für die private Krankenversicherung, da diese langfristig oft leistungsstärker ist.
Da dein Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze (77.400 €) liegt und du keine Familie mitversichern musst, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) finanziell und leistungstechnisch hochattraktiv. Dein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss von 50 % deines PKV-Beitrags (maximal bis zum gesetzlichen GKV-Höchstzuschuss).
Obwohl du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, solltest du bei der Entscheidung für eine PKV vorsichtig kalkulieren: In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung. Für Kinder und nicht-erwerbstätige Partner müssen eigene Beiträge gezahlt werden. Bei mehreren Kindern kann der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied finanziell vorteilhafter sein.
Du bist gesetzlich in der GKV pflichtversichert. Um dennoch Behandlungen auf Privatpatienten-Niveau zu erhalten, empfiehlt sich die Kombination aus GKV und privaten Krankenzusatzversicherungen (z. B. Zahnzusatz, Einbettzimmer mit Chefarzt im Krankenhaus).
Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Dein Beitrag wird automatisch von deinem Bruttogehalt abgezogen, die Kosten teilen sich du und dein Arbeitgeber exakt zur Hälfte. Für Angehörige steht dir die kostenlose Familienversicherung zur Verfügung.
Da beide Eltern privat versichert sind und mindestens ein Elternteil Beihilfe erhält (z.B. als Beamte/r), habt ihr keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen euer Kind in der privaten Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe zu versichern.
Da du privat versichert bist und Anspruch auf Beihilfe hast (z.B. als Beamte/r), hast du keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen dein Kind in der privaten Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe zu versichern.
Kinder von Beihilfeberechtigten erhalten in der Regel 80 % Beihilfe vom Dienstherrn, sodass du in der PKV nur die verbleibenden 20 % Restkosten absichern musst. Dies ist eine extrem leistungsstarke Absicherung (Privatpatienten-Status) zu einem sehr günstigen Beitrag (meist unter 50 € im Monat).
Wichtiger Tipp: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Da beide Eltern privat krankenversichert sind (jeweils ohne Beihilfeanspruch), habt ihr keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen euer Kind ebenfalls in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Da du privat krankenversichert bist (ohne Beihilfeanspruch), hast du keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen dein Kind ebenfalls in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Wichtiger Tipp: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Da mindestens ein Elternteil freie Heilfürsorge erhält und das andere ebenfalls Heilfürsorge erhält oder eine private Krankenversicherung hat, habt ihr keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen euer Kind in der privaten Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe zu versichern.
Da du freie Heilfürsorge erhältst, hast du keinen Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird daher empfohlen dein Kind in der privaten Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe zu versichern.
Für Kinder von Heilfürsorge-Empfängern besteht ebenfalls ein Beihilfeanspruch von in der Regel 80 %. Die verbleibenden 20 % werden über eine private Restkostenversicherung abgedeckt. Damit genießt dein Kind alle Vorteile eines Privatpatienten für einen sehr geringen monatlichen Beitrag.
Wichtiger Tipp: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 SGB V) kann dein Kind nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. Da ihr verheiratet/verpartnert seid, das PKV-versicherte Elternteil mehr verdient als das GKV-Elternteil und das Einkommen vom PKV-versicherten Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, muss das Kind kostenpflichtig in der PKV versichert werden.
Unsere Empfehlung: Nutze die private Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe. Da das PKV-versicherte Elternteil (oder Heilfürsorge-Empfänger) Anspruch auf Beihilfe hat, erhält auch das Kind 80 % Beihilfe. Die verbleibenden 20 % in der PKV kosten nur etwa 50 € im Monat und bieten erstklassigen Privatpatientenschutz.
Wichtiger Tipp: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 10 Abs. 3 SGB V) kann dein Kind nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. Da ihr verheiratet/verpartnert seid, das PKV-versicherte Elternteil mehr verdient als das GKV-Elternteil und das Einkommen vom PKV-versicherten Elternteil über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, muss das Kind kostenpflichtig in der PKV versichert werden.
Da das PKV-versicherte Elternteil keinen Beihilfeanspruch hat, muss das Kind in einer privaten Vollkrankenversicherung (ohne Beihilfe) versichert werden. Die Beiträge hierfür betragen in der Regel etwas über 200 € im Monat. Alternativ ist eine kostenpflichtige freiwillige Versicherung in der GKV des anderen Elternteils möglich (Beitrag ca. 200 € im Monat).
Wichtiger Tipp: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Gute Nachrichten: Dein Kind kann kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert werden, da die Ausschlusskriterien nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht gleichzeitig erfüllt sind.
Wichtiger Hinweis für Beamtenkinder: Eine private Restkostenversicherung mit Beihilfe kann dennoch sehr attraktiv sein. Kinder von Beamten erhalten 80 % Beihilfe. Eine private Restkostenversicherung (für die restlichen 20 %) kostet nur ca. 50 € im Monat. Damit sichert man dem Kind für einen geringen Betrag den Status eines Privatpatienten (freie Arztwahl, Chefarzt, schnelle Termine).
Tipp - solltest du dich für die PKV für dein Kind entscheiden: Nutze unbedingt die Kindernachversicherungszeit. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt muss die Krankenversicherung das Kind zu den gleichen Tarifkonditionen wie ein Elternteil aufnehmen – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge, selbst bei angeborenen Krankheiten.
Gute Nachrichten: Dein Kind kann kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert werden, da die Ausschlusskriterien nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht gleichzeitig erfüllt sind.
Da das PKV-versicherte Elternteil keinen Beihilfeanspruch hat, würde eine private Vollversicherung des Kindes über 200 € im Monat kosten. Die kostenlose GKV-Familienversicherung ist daher hier die wirtschaftlichste Wahl. Du kannst diese bei Bedarf mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen.
Da beide Elternteile gesetzlich versichert sind, kann dein Kind beitragsfrei über die gesetzliche Familienversicherung (GKV) abgesichert werden.
Da du gesetzlich versichert bist, kann dein Kind beitragsfrei über deine gesetzliche Familienversicherung (GKV) abgesichert werden.
Empfehlung: Um dem Kind dennoch Leistungen auf Privatpatienten-Niveau zu ermöglichen, empfiehlt sich die Kombination aus GKV und einer privaten Krankenzusatzversicherung (z.B. Zahnzusatz, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer).
Nächster Schritt:
Dieser interaktive Assistent unterstützt dich bei der Analyse und Auswahl der optimalen Krankenversicherung im öffentlichen Dienst. Er berücksichtigt die spezifischen Regelungen für Beihilfe, Heilfürsorge sowie gesetzliche und private Tarife für verschiedene Statusgruppen.
- Bundes- & Landesbeamte: Optimale Restkostenversicherung in Kombination mit der Beihilfe (z. B. Lehrer, Verwaltung).
- Anwärter & Referendare: Einstieg über günstige Anwärtertarife ohne Altersrückstellungen.
- Richter & Staatsanwälte: Individuelle Absicherung mit Beihilfeanspruch des jeweiligen Dienstherrn.
- Heilfürsorge-Empfänger: Freie Heilfürsorge für Polizei, Feuerwehr und JVA (Anwartschaft empfohlen).
- Angestellte im öffentlichen Dienst: Absicherung nach TVöD, TV-L, TV-H u. a. Tarifverträgen.
- Pflicht- vs. Freiwillige Versicherung: Einstufung anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).
- Ärztinnen & Ärzte: Besonderheiten bei Klinik- und Universitäts-Tarifen (TV-Ärzte).
- Zusatzleistungen: Ergänzende private Krankenzusatzversicherungen zur gesetzlichen Kasse.
Kinderversicherungs-Check: Prüfe detailliert, ob dein Kind beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung (GKV) versichert werden kann oder ob eine private Restkostenversicherung mit Beihilfe (häufig 80 % Beihilfeanspruch für Kinder) die bessere und leistungsstärkere Wahl ist.