Besoldungstabellen Thüringen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027
Hier findest du die Besoldungsübersicht für Thüringen (Beamte, Anwärter, Referendare, Staatsanwälte & Richter).
- Zeiträume: Aktuelle Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028.
- Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
- Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Sonderzahlungen (seit 2026), Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
- Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
- Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
Hinweis: Darüber hinaus liegen auch vergangene Besoldungstabellen bis rückwirkend 2025 vor.
Hier: Erhöhung der Besoldung um 2,8 % und mindestens um 100 €; Anwärter um 60 €.
Eine Jahressonderzahlung i.H.v. 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage wird eingeführt.
Beamte und Richter erhalten für das Jahr 2025 eine Nachzahlung i.H.v. 3 % der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. (A9: 3,45 %, A12: 5,72 %).
Die Besoldungen in A9 und A12 werden zur Erhaltung des Abstandsgebot gesondert bereits zum 01.01.2026 erhöht.
Hinweis: Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 17.06.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Eine Jahressonderzahlung i.H.v. 4,8 % der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage wird eingeführt.
Beamte und Richter erhalten für das Jahr 2025 eine Nachzahlung i.H.v. 3 % der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. (A9: 3,45 %, A12: 5,72 %).
Die Besoldungen in A9 und A12 werden zur Erhaltung des Abstandsgebot gesondert bereits zum 01.01.2026 erhöht.
Hinweis: Vorläufige Prognose unter Berücksichtigung des aktuellen Gesetzesentwurfs vom 17.06.2026 zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung.
Aktuell:
Entwurf:
Archiv:
Quellen: Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG), Thüringer Erschwerniszulagenverordnung (ThürEZulV), Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung (ThürMVergVO)