Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1,68 %; Anwärter um 30 €.
Beginnend ab dem 1. Januar 2027 wird das Besoldungsrecht im Hinblick auf die Bemessung der Familienzuschläge strukturell an die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Hierzu wird die bisherige Regionalisierung des kinderbezogenen Familienzuschlags nach den wohngeldrechtlichen Mietenstufen abgeschafft. Die Familienzuschläge werden in ihrer Höhe darauf ausgerichtet, dass über sie zusammen mit den Grundgehältern das Erreichen der maßgeblichen Mindestbesoldung sichergestellt wird.
Zeiträume: Hier können die aktuellen Besoldungstabellen für das Jahr 2026 sowie für die Jahre 2027 und 2028 eingesehen werden. Darüber hinaus liegen vergangene Besoldungstabellen bis 2025 vor.
Besoldungsordnungen: A, B, C, R, W und Anwärter
Arbeitszeit: Die reguläre Arbeitszeit beträgt 41 Stunden in der Woche. ⓘ
Zulagen & Zuschläge: Familienzuschlag, Stellenzulagen, Amtszulagen, Strukturzulagen, Erschwerniszulagen (u.a. Dienst zu ungünstigen Zeiten) und Mehrarbeitsvergütung
Stufensteigerungen: Die Tabellen bilden den regulären Aufstieg innerhalb der Erfahrungsstufen ab.
Berufsgruppen: Umfasst u. a. den Dienst in der allgemeinen Landesverwaltung, Finanzverwaltung (Finanzämter), Landespolizei, Feuerwehr, Justiz sowie verbeamtete Lehrkräfte (Lehrer) und Professoren.
KI-Einsatz: Die hier bereitgestellten Stichpunkte, Kernaussagen und Themenschwerpunkte werden automatisiert mithilfe von KI-Sprachmodellen im eigenen Wortlaut auf Basis der verlinkten Originalquellen erstellt.
Micropayments via Nano: Jede automatisierte Textanalyse wird über API-Schnittstellen abgerechnet. Durch den Einsatz von Nano (XNO) – der einzigen gebührenfreien (zero-fee) und schnellsten Kryptowährung – können API-Abfragen direkt im Sub-Cent-Bereich (~0,0003 €) in Echtzeit bezahlt werden. Dies ermöglicht einen unabhängigen Betrieb ohne Fixkosten oder Zahlungsgebühren herkömmlicher Bezahlsysteme.
Fazit: Der Marburger Bund warnt, dass Klinikschließungen in NRW und Rheinland-Pfalz Versorgungslücken schaffen und fordert verlässliche Notfallstrukturen, gesicherte Weiterbildung sowie Anschlussperspektiven für die betroffenen Beschäftigten.
Der Marburger Bund warnt, dass Klinikschließungen in NRW und Rheinland-Pfalz Versorgungslücken schaffen und fordert verlässliche Notfallstrukturen, gesicherte Weiterbildung sowie Anschlussperspektiven für die betroffenen Beschäftigten.
Schließung des Marienhospitals Oelde (gegründet 1849) zum Jahresende geplant; rund 400 Beschäftigte betroffen.
In Rheinland-Pfalz sollen nach Klinikplanung gut 10 % der rund 80 Krankenhäuser zu Regionalkliniken für „Alltagsnotfälle“ umgebaut werden; Finanzierung laut Marburger Bund ungeklärt.
Stadtklinik Frankenthal (rund 750 Beschäftigte, ca. 23.000 Notfallfälle jährlich): Umsetzung der Krankenhausplanung bis Ende 2027 verschoben; Fortbestand der Notfallambulanz offen.
Fazit: Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Das deutsche Beamtenbesoldungssystem ist komplex und führt zu erheblichen Unterschieden zwischen Bundesländern, wobei Familienzuschläge besonders stark variieren.
Schleswig-Holstein: Mehr als 90.000 Beamte und Pensionäre erhalten Nachzahlungen.
Einzelne Nachzahlungen können mehr als 13.000 Euro betragen.
Familienzuschläge in NRW: Bis zu 3.400 Euro monatlich für verheiratete Beamte mit vier Kindern in Wohngebieten mit hohem Mietniveau.
Familienzuschläge in Baden-Württemberg: 989 Euro pro Monat für das dritte und weitere Kinder.
Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten erhielten im Vorjahr 826 Millionen Euro an Familienzuschlägen.
Bundesverfassungsgericht: Maßstab für untere Besoldungsgrenze ist die Prekaritätsschwelle (80 % des Median-Äquivalenzeinkommens).
Fazit: Kinderreiche Beamte in NRW müssen für Nachzahlungen der Familienzuschläge (2011–2020) nachweisen, dass sie den Anspruch in jedem einzelnen Jahr rechtzeitig geltend gemacht haben – ohne jährlichen Antrag oder Widerspruch bleibt es bei der Ablehnung.
Kinderreiche Beamte in NRW müssen für Nachzahlungen der Familienzuschläge (2011–2020) nachweisen, dass sie den Anspruch in jedem einzelnen Jahr rechtzeitig geltend gemacht haben – ohne jährlichen Antrag oder Widerspruch bleibt es bei der Ablehnung.
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass kinderbezogene Familienzuschläge nach dem KireiAliG NRW für 2011 bis 2020 nur nachzahlbar sind, wenn der Anspruch in jedem einzelnen Haushaltsjahr geltend gemacht wurde (§ 2 Abs. 1 Satz 2 KireiAliG NRW).
Eine spätere Sammelgeltendmachung für mehrere Jahre reicht demnach nicht aus; das OVG hob damit Urteile der Verwaltungsgerichte Aachen, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Minden und Münster auf, die den Beamten Recht gegeben hatten.
Die Revision wurde nicht zugelassen; den Klägern bleibt die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht.
Fazit: Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
Die meisten Länder übertragen den TV-L-Abschluss auf ihre Beamten mit 2,8 % Erhöhung ab April 2026, jedoch gibt es erhebliche regionale Abweichungen und mögliche Nachzahlungen aufgrund des BVerfG-Urteils.
TV-L-Ergebnis: 2,8 % mehr zum 01.04.2026 (mind. 100 €), 2,0 % zum 01.03.2027, 1,0 % zum 01.01.2028
NRW: 3,36 % Erhöhung zum 01.04.2026
Berlin: 3,8 % Erhözung zum 01.04.2026 (vorgezogene 2028-Erhöhung)
Schleswig-Holstein: 3,2 % zum 01.01.2025, 4,0 % zum 01.01.2026, 3,8 % zum 01.01.2027
Hessen (TV-H): 3,02 % zum 01.07.2026 (mind. 110 €)
Bayern: 2,82 % zum 01.10.2026 (um 6 Monate verschoben)
Bundesverfassungsgericht: Beschluss zur amtsangemessenen Alimentation (Aktenzeichen 2 BvL 5/18) vom 17.09.2025, veröffentlicht am 19.11.2025
Fazit: NRW-Beamte profitieren bei der Übertragung des Tarifabschlusses stärker als Tarifbeschäftige, da die Besoldungsanpassung 3,36 % statt 2,8 % beträgt.
NRW-Beamte profitieren bei der Übertragung des Tarifabschlusses stärker als Tarifbeschäftige, da die Besoldungsanpassung 3,36 % statt 2,8 % beträgt.
Grundbesoldung in NRW rückwirkend zum 1. April 2026 um 3,36 % erhöht.
Für 2027 ist eine Erhöhung um 2,0 % geplant.
Für 2028 sind weitere 1,0 % geplant.
Mindestabstandsgebot zwischen Besoldungsgruppen führt zu höherer prozentualer Anpassung für Beamte als für Tarifbeschäftige.
Fazit: NRW-Beamte profitieren 2026 durch das Mindestabstandsgebot mit rund 3,36 % stärker als die Tarifbeschäftigten (2,8 %); die Erhöhung wird rückwirkend zum 1. April gezahlt, Abschlagszahlungen sind ab Ende Juni vorgesehen.
NRW-Beamte profitieren 2026 durch das Mindestabstandsgebot mit rund 3,36 % stärker als die Tarifbeschäftigten (2,8 %); die Erhöhung wird rückwirkend zum 1. April gezahlt, Abschlagszahlungen sind ab Ende Juni vorgesehen.
NRW-Beamte erhalten 2026 eine Grundbesoldungserhöhung von rund 3,36 % rückwirkend zum 01.04.2026, mindestens 100 € monatlich – abweichend von den 2,8 % (mind. 100 €) der Tarifbeschäftigten.
Ursache der Abweichung: verfassungsrechtliches Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen bei Übertragung von Festbeträgen.
Beispiele: A5 erhält genau 100 € mehr, A9 rund 111,77 €, A16 zwischen 137,82 und 147,55 € monatlich brutto.
Familienzuschläge, Amts- und Strukturzulagen steigen 2026 nur um 2,8 %; für 2027 sind 2,0 % ab März und für 2028 1,0 % ab Januar geplant.
Gesetzentwurf soll möglichst zum Juni-Plenum in den Landtag eingebracht werden; Abschlagszahlungen rückwirkend zum 01.04. ab Ende Juni geplant.