Besoldungstabellen Sachsen
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • April 2026 - Februar 2027

check_circleAktuell gültig (+2,82 %)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R8). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.

Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 2,82 %; Anwärter um 60 €.

Basis ist das verkündete (und wirksame) Gesetz zur Übertragung des Tarifergebnisses (TV-L) durch die Landesregierung (Zustimmung durch den Landtag am 12.05.2026).
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