Besoldungstabellen Rheinland-Pfalz
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)

pending_actionsPrognose (+1 %)

Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R9). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.

Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.

Vorläufige Prognose auf Basis des Gesetzesentwurfs der Landesregierung vom 09.06.2026 - bisher noch nicht verabschiedet.
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