Besoldungstabellen Mecklenburg-Vorpommern
Beamte, Richter & Staatsanwälte • inkl. Zulagen • 2028 (ab Januar)
Beschlossen (+1 %)
Die Besoldungsordnung R regelt die Besoldung für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (Besoldungsgruppen R1 bis R10). Eine Stufensteigerung wird nach entsprechender Verweildauer in der jeweiligen Stufe erreicht.
Erhöhung der Besoldung und der Zulagen um 1 %; Anwärter um 30 €.